Alle Kältetrockner von Kaeser sollen bis Ende 2019 mit dem neuen Kältemittel R 513A arbeiten. R 513A ist umweltfreundlich und erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 517/2014. Diese ist seit 2015 in Kraft und hat zum Ziel, Emissionen teilfluorierter Treibhausgase (F-Gase) zu minimieren.
Von der Verordnung sind auch Betreiber von Druckluftstationen betroffen, da F-Gase in Kältetrocknern genutzt werden. Kaum eine Druckluftstation kommt ohne diese Geräte aus. Wer seine bestehenden Kältetrockner repariert oder einen neuen Kältetrockner anschafft, muss sich an die Vorgaben der Richtlinie halten. Bisherige Kältemittel werden vom Markt genommen.
Umrüsten älterer Anlagen ist meistens nicht sinnvoll
Beim Kauf eines neuen Trockners sollte darauf geachtet werden, dass dieser mit einem Kältemittel betrieben wird, welches nicht nur heute, sondern auch in den kommenden Jahren die Vorgaben der Richtlinie erfüllt. Zudem sollte er im Reparaturfall marktverfügbar sein und es auch bleiben. Betreiber würden andernfalls innerhalb kurzer Zeit wieder vor der gleichen Problematik stehen.
Laut Kaeser ist es nur sehr selten sinnvoll, funktionstüchtige ältere Anlagen auf neue Kältemittel umzurüsten. Der Hersteller rät Betreibern, sich einen Überblick über die bei ihnen eingesetzten Kältemittel zu verschaffen und sich bezüglich Handlungsalternativen beraten zu lassen. Bei allen Kältetrocknern, vor allem aber bei älteren Geräten, ist es laut dem Unternehmen sinnvoll, mit einem zertifizierten Service vorzubeugen.