Der deutsche Bundestag hat Ende vergangener Woche eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) verabschiedet. Am 1. Januar 2016 soll es wirksam werden. Verschiedene Verbände üben deutliche Kritik. So äußerte sich die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) enttäuscht über das neue Gesetz. „Im letzten Jahr hatte sich die Koalition darauf geeinigt, die EEG-Belastung für neue KWK-Anlagen auf 15 Prozent zu begrenzen. Jetzt gilt das nicht mehr. Gefördert werden sollen nun in erster Linie KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung. Die noch vor einem Jahr zugesagte Entlastung von Industrieanlagen ist weggefallen. Das ist sehr enttäuschend und eine Bremse für Investitionen in diese hocheffiziente, steuerbare Technologie zur Stromerzeugung“, sagt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Darüber hinaus droht auch Betreibern bestehender KWK-Anlagen ab 2018 eine Kostenbelastung durch das EEG. Ihre Anlagen genießen Vertrauensschutz. Die EU hat die Befreiung aber unter „Prüfvorbehalt“ gestellt. Der Ausgang ist nach wie vor offen. „In einem Rechtsstaat gilt Bestandsschutz. Er ist unverzichtbar, besonders für die Investitionsplanung unternehmerischer Entscheidungen“, betont Brossardt. Die vbw geht davon aus, dass die Eigenstromerzeugung in Deutschland durch die neuen Rahmenbedingungen sinken wird. Bislang habe die Politik die Investitionen in effiziente KWK-Anlagen zu Recht und mit großem Erfolg gefördert. Derzeit deckt die deutsche Industrie knapp zehn Prozent ihres Strombedarfs selbst. Mit ihren grundlastfähigen KWK-Anlagen leiste sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. „Bei zunehmender Belastung werden Unternehmen nicht mehr in die Eigenstromerzeugung investieren. Die Zusatzbelastung durch die EEG-Umlage ist deshalb das völlig falsche Signal.“
Ähnlich sieht das der Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Der KWK-Einsatz in nicht-energieintensiven Industrieunternehmen werde voraussichtlich deutlich zurückgehen, so der Verband. Denn die Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe, von denen die Bundesregierung ausgehe, entsprächen nicht den Marktrealitäten. Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, forderte die Regierung auf, dringend mit der Europäischen Kommission klären, wie die EEG-Umlage für die Eigenversorgung künftig geregelt sein solle. Weiterhin bemängelt der VDMA, dass der nachhaltige Rückenwind für Energieeffizienz in der Wärme- und Stromerzeugung ausbliebe. „Positiv sehen wir das Bekenntnis der Politik zur Kraft-Wärme-Kopplung und die Verlängerung des Horizontes des Gesetzes bis 2025. Das ist ein Fortschritt, ansonsten lässt das Gesetz die Investoren aber weiter im Ungewissen“, sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems. „Sehr kritisch ist aus unserer Sicht zudem die wenig ambitionierte Zielsetzung. So wird die KWK ihr Potenzial für den Klimaschutz sicherlich nicht entfalten können.“
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) meldet Kritik an der KWKG-Novelle. „Subventionen fossiler Energie dürfen die Energiewende nicht länger blockieren. Das ist eine verpasste Chance für den Klimaschutz“, sagt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Zwar sei es richtig, Kraft-Wärme-Kopplung für einige Jahre weiter zu fördern. Der Ausbau erneuerbarer Energien dürfe dadurch aber nicht verzögert werden. „Der Gesetzgeber versäumt es, die Förderung neuer fossil befeuerter KWK-Anlagen für die Fernwärmeversorgung auf die Heizperiode zu beschränken.“ In den Sommermonaten müsse Solarenergie endlich deutlich stärker auch im Fernwärmebereich genutzt werden. Dies werde mit der jetzt beschlossenen KWK-Förderung deutlich schwerer. „Hier wird ein unnötiger Konflikt zwischen Kraft-Wärme-Kopplung und der Solarenergie geschaffen – zwei Technologien, die sich eigentlich gut ergänzen könnten“, so Körnig.