Neues Zeitalter der Unternehmensethik Lieferketten einfach transparent machen

GISA GmbH

In einer Welt, in der Unternehmensverantwortung und ethisches Handeln immer mehr in den Fokus rücken, setzt Deutschland mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz neue Maßstäbe.

Bild: iStock, thitivong
17.01.2024

In unserer globalen, vernetzten Welt haben Handlungen oft weitreichende Auswirkungen – zum Teil in ganz anderen Ländern und Bereichen als verursacht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LSKG), kurz Lieferkettengesetz, soll Menschenrechte und Umweltschutz weltweit stärken. In Kraft getreten ist es 2023 in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2024 sind hierzulande alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden daran gebunden.

Wie der Name besagt, handelt es sich um ein Sorgfaltsgesetz. Unternehmen müssen demnach prüfen, ob ihre Lieferketten größtmöglichen ethischen Standards genügen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass durch unsere wirtschaftlichen Erfolge (anderswo) ein Schaden entsteht. Durch das Gesetz soll mehr Transparenz bezüglich bestehender Lieferketten entstehen und die Sensibilität für das Thema wachsen.

Welche Bedeutung hat der rechtliche Rahmen?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland Anfang 2023 galt es verpflichtend für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Regelung bindend für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.

Das Gesetz verpflichtet die betreffenden Unternehmen, Risiken in der eigenen und den Lieferketten direkter Lieferanten zu analysieren und zu minimieren. Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst sämtliche Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind – von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Kunden.

Die Einhaltung des Gesetzes überprüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). An diese müssen betreffende Unternehmen einmal jährlich einen Bericht über die Überprüfung ihrer Lieferketten vorlegen. Im Fall von Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Geahndet werden unter anderem diese Verstöße:

  • Kinderarbeit

  • Zwangsarbeit und Diskriminierung

  • Verstoß gegen den Arbeitsschutz

  • Verstoß gegen die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit

  • Unfairer Lohn

  • Umweltrisiken, die zu Menschenrechtsverletzungen führen (zum Beispiel vergiftetes Wasser)

Deutschland nimmt mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine Vorreiterrolle ein. Doch auch auf europäischer Ebene tut sich etwas.

Ende 2023 haben sich das EU-Parlament und der Europäische Rat auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt (formale Genehmigung noch ausstehend). Die Richtlinie umfasst ähnlich zum deutschen Lieferkettengesetz Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in ihre Managementsysteme zu integrieren, zum Beispiel auch mit Blick auf die Lieferketten.

Dieses soll zunächst für EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro greifen. Perspektivisch ist es wahrscheinlich, dass nahezu alle Unternehmen ein Reporting über ihre Lieferketten ablegen müssen.

Was müssen Unternehmen berichten?

Die BAFA hat Handlungsanweisungen bezüglich der jährlich zu erbringenden Berichtspflichten definiert. Diese weisen aber einen gewissen Spielraum auf. Unternehmen sollten sich daher mit der konkreten Ausgestaltung der Berichterstattung auseinandersetzen: Welche Punkte in der Berichterstattung sind sinnvoll? Wie komplex soll das Thema dargestellt werden? Nachdem diese Fragen beantwortet sind, braucht es eine geeignete IT-Lösung für die Umsetzung.

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