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EU-Stoffregulierung „PFAS-Verbot bedroht Existenz vieler Maschinenbaubetriebe“

Der VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann fordert Ausnahmen.

Bild: VDMA
02.05.2023

Ein mögliches Verbot der rund 10.000 PFAS-Industriechemikalien trifft unverzichtbare Komponenten – und folglich auch viele Produkte für den Alltag der Menschen. Der VDMA fordert Ausnahmen für PFAS-Stoffe, die in Maschinen stecken und nicht mit der Umwelt in Berührung kommen.

Das drohende Verbot von rund 10.000 PFAS-Industriechemikalien durch die Europäische Union würde nicht nur die Existenz vieler Betriebe im Maschinen- und Anlagenbau gefährden, sondern hätte auch schwerwiegende Folgen für viele Produkte des täglichen Lebens. Grund dafür ist, dass laut Regulierungsvorschlag auch einige PFAS-Stoffe (Fluorpolymere) verboten werden sollen, die in unverzichtbaren Komponenten wie Dichtungen, Schläuchen, Armaturen, Pumpen oder Ventilen verwendet werden. Für diese Stoffe gibt es heute und auf absehbare Zeit keinen Ersatz.

Ein Verbot der gesamten PFAS-Chemikalien würde damit praktisch jede Maschine betreffen und in der Folge alle Produkte, die mit diesen Maschinen erzeugt werden. Dies betrifft die Lebensmittelverarbeitung ebenso wie Anwendungen mit Motoren und Pumpen oder Heizungen.

„Wir unterstützen das Vorhaben der EU, alle schädlichen PFAS-Stoffe zu verbieten, wenn sie in die Umwelt gelangen“, erläutert VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. „Aber dieses Kriterium gilt nur für einen Teil der auf der Verbotsliste stehenden Stoffe. Die EU schießt mit dieser Regulierung weit übers Ziel hinaus!“, betont er. „Niemand kann die Konsequenzen vorhersagen, wenn jetzt auf einen Schlag 10.000 Stoffe verboten werden. Aber sollte dieser Regulierungsentwurf umgesetzt werden, dann wüssten wir nicht, wie eine Energiewende ohne Windräder oder Wärmepumpen noch gelingen sollte“, warnt Brodtmann.

Überarbeitung erforderlich

Der VDMA fordert von den zuständigen EU-Behörden daher mit Nachdruck eine Überarbeitung der Verbotsliste. Die zentralen Forderungen lauten:

  • PFAS-Stoffe mit geringem Gefährdungspotential (Polymers of low concern) und deren Produktion müssen von der Verbotsliste gestrichen werden.

  • Das PFAS-Verbot muss stärker unterscheiden, wie groß das Risiko der Umweltbelastung wirklich ist: Bauteile im Inneren einer Maschine haben keinen direkten Kontakt zur Umwelt. Hier muss gelten: Kein Verbot, wo kein Risiko besteht.

  • Die geplante Übergangsfrist von 18 Monaten, bis die Verbotsliste greift, ist zu kurz für industrielle Anwendungen. Schon um die möglichen Alternativen auf Funktionalität und sichere Anwendung zu prüfen, braucht es einen Zeitraum von mehreren Jahren.

Die EU hat kürzlich die öffentlichen Konsultationen zu dieser PFAS-Verbotsliste gestartet, die in den kommenden sechs Monaten neue Erkenntnisse bringen soll. „Diese Zeit muss genutzt werden, um einen vernünftigen Kompromiss zu erzielen. Die EU hat bereits Ausnahmen etwa für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmittel und Medizinprodukten vorgesehen. Diese Liste muss dringend auf die ungefährlichen PFAS-Stoffe ausgeweitet werden, die für die Produktion im Maschinen- und Anlagenbau unverzichtbar sind“, fordert der VDMA-Hauptgeschäftsführer.

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