Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war massiv unterzeichnet. Erneut gingen nur Gebote für etwa ein Drittel der Gebotsmenge ein.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 675 MW wurden nur 25 Gebote mit einem Volumen von 204 MW eingereicht. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag, da keines wegen Formfehlern ausgeschlossen werden musste. Ein Zuschlag ging an eine Bürgerenergiegesellschaft. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg, mit neun Zuschlägen und insgesamt 74 MW, sowie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, mit jeweils sechs Zuschlägen und 51 MW in NRW beziehungsweise 29 MW in Schleswig-Holstein.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten wie in der Vorrunde von 6,19 ct/kWh bis zum Höchstwert von 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,20 ct/kWh.
Ausschreibung für Solaranlagen
Im Rahmen der Solarausschreibung wurden 153 Gebote mit einem Leistungsumfang von 648 MW abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 150 MW deutlich überzeichnet. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 27 Zuschläge für eine zu errichtende Solarleistung von 153 MW. Die Zuschläge gingen ganz überwiegend an Bieter mit Geboten auf bayerische Ackerflächen, 19 mit 130 MW. Die Ausweitung des bayerischen Kontingents an Ackerflächen auf insgesamt 70 pro Jahr hat den Wettbewerb stimuliert.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 4,59 ct/kWh und 5,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,90 ct/kWh. In der Vorrunde hingegen 5,47 ct/kWh. In dieser Ausschreibungsrunde wurden elf Gebote aufgrund von Formfehlern oder verspätetem Zugang ausgeschlossen.
Der nächste gemeinsame Ausschreibungstermin für beide Technologien ist am 1. November 2019. Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungen für Solar- beziehungsweise Windenergie an Land sind am 1. Dezember 2019.