Trotz der auffälligen Häufigkeit handele es sich bei den letzten Unfällen laut einem Sprecher des Bundesverbands Windenergie (BWE) um Zwischenfälle. Dennoch prüfen Gutachter nun verstärkt jeden Einzelfall.
Bei den Windrädern in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern konnten sie bereits feststellen, dass keine Wartungslücke vorlag. Beim Windrad in Sachsen war ein defektes Rotorblatt für die Havarie verantwortlich, das eine Kettenreaktion ausgelöst hat. Laut BWE werden Windkraftanlagen gemäß den Vorschriften des Deutschen Institut für Bautechnik regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft. Die Standsicherheit wird alle zwei bis vier Jahre kontrolliert, die elektrischen Anlagen sogar alle sechs Monate.
Sind einige Havarien auf Überalterung zurückzuführen? Zwei der betroffenen Windanlagen waren im fortgeschrittenen Alter von 16 bis 18 Jahren. Die Lebensdauer von Windkraftanlagen schätzt der VDMA auf rund 20 Jahre, wobei Verschleißteile bei Bedarf ausgetauscht werden sollten. Insgesamt müssen Betreiber genau beobachten, ob sich in Anlagen dieser Generation Probleme häufen. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, für den stabilen Stand der Windräder zu sorgen.