Das Wettbewerbsniveau für die zweite Ausschreibungsrunde 2019 erreicht mit einer Unterzeichnung von 55 Prozent eine neue besorgniserregende Dimension. Die schwierige Lage bei den Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen durch die zuständigen Landesbehörden prägt das Ausschreibungsverfahren und -ergebnis weiterhin.
Zuschlagswert liegt über der Vorrunde
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 6,13 ct/kWh leicht über dem Ergebnis von 6,11 ct/kWh der Vorrunde. Die Bandbreite der erfolgreichen Gebote liegt zwischen 5,4 ct/kWh bis 6,20 ct/kWhm. Bei der Vorrunde lagen die Gebote bei 5,24 bis 6,20 ct/ kWh).
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 650 MW wurden 41 Gebote mit einem Volumen von 295 MW eingereicht. Alle 35 zugelassenen Gebote mit einem Volumen von 270 MW erhielten einen Zuschlag. Zwei Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften.
Regional betrachtet, verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf zehn Gebote in Nordrhein-Westfalen, sieben in Niedersachsen, sowie jeweils fünf in Brandenburg und Thüringen. Süddeutschland war lediglich mit einem erfolgreichen Gebot in Bayern vertreten. Sechs Gebote mussten aufgrund fehlender Teilnahmeberechtigungen ausgeschlossen werden.
Weitere Verfahrensschritte
Die Zuschläge wurden vor kurzem auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist der 1. August 2019.