Eine Reihe von wählbaren Zusatzqualifikationen gibt den im Digitalisierungsprozess unterschiedlich aufgestellten Betrieben künftig die Möglichkeit, gezielt Kompetenzen für den digitalen Wandel aufzubauen. Die Änderungen treten zum 1. August 2018 in Kraft. Wie rigoros der Wandel in den Ausbildungsbetrieben ist, hängt vom Tempo der digitalen Veränderungen ab. Faktoren wie Produktzyklen, Investitions- und Innovationsverhalten variieren – und damit auch der Handlungsdruck zur Modernisierung der Ausbildungen. Die Änderungsverordnungen schaffen dafür durch mögliche Zusatzqualifikationen noch mehr Spielraum.
Für alle Berufe neu ist die integrativ während der gesamten Ausbildungszeit zu vermittelnde Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“. Außerdem wurden in den Berufsbildpositionen „Betriebliche und technische Kommunikation“ sowie „Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet“ Änderungen in die Ausbildungsordnungen eingearbeitet. Die nachzuweisenden Qualifikationen werden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung berücksichtigt. Parallel und daran angelehnt erfolgte die Überarbeitung der Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen.
Überarbeitet wurden neben dem/der Mechatroniker/in die Metallberufe
Anlagenmechaniker/in
Industriemechaniker/in
Konstruktionsmechaniker/in
Werkzeugmechaniker/in
Zerspanungsmechaniker/in
sowie die Elektroberufe
Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
Elektroniker/in für Betriebstechnik
Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Elektroniker für Geräte und Systeme
Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik
Neue Zusatzqualifikationen
Darüber hinaus wurden neue Zusatzqualifikationen entwickelt: Für die Metallberufe sind dies die Zusatzqualifikationen Prozessintegration, Systemintegration, IT-gestützte Anlagenänderung sowie additive Fertigungsverfahren, für die Mechatroniker Programmierung, IT-Sicherheit, digitale Vernetzung und additive Fertigungstechniken sowie für die Elektroberufe Programmierung, IT-Sicherheit und digitale Vernetzung.
Alle Zusatzqualifikationen werden mit einem empfohlenen zeitlichen Umfang von jeweils acht Wochen vermittelt und in der Abschlussprüfung durch ein fallbezogenes Fachgespräch geprüft. Diese optionalen und gesondert zertifizierten Ausbildungsinhalte sind zugleich ein attraktives Angebot für Auszubildende, ihre Qualifikationen um neue, besonders nachgefragte Kompetenzen zu erweitern. Die Zusatzqualifikationen verbessern darüber hinaus die Startmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung der Fachkräfte.
In der BIBB-Reihe „Ausbildung Gestalten“ werden zurzeit gemeinsam mit Sachverständigen unter Federführung des BIBB Umsetzungshilfen für Ausbildungsverantwortliche erstellt. Für Prüfungsausschussmitglieder arbeitet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an einer entsprechenden Handreichung.