Energiebeschaffung & -erzeugung EEG 2014 bremst KWK aus

Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

29.07.2014

Der Bundestag hat am 27. Juni 2014 nach einem extrem beschleunigten Durchlauf im Wirtschaftsausschuss ein EEG 2014 beschlossen, das die Energiewende behindern wird, statt sie durch eine Änderung des Strommarktdesigns und eine konsequente Reform des Wälzungsmechanismus voranzubringen. Zur Sicherung des Energiewendefortschritts hat der Bundesrat eigene Forderungen erhoben, die die Bundesregierung jedoch letztlich abgelehnt hat. Trotzdem verzichtete der Bundesrat auf sein Recht, ein Vermittlungsverfahren zu fordern.

Der Strom aus Erneuerbaren muss weiter zu Niedrigstpreisen an der Strombörse verkauft werden, die beim normalen Stromkunden nicht ankommen, aber den Finanzbedarf der EEG-Förderung erhöhen. Die EEG-Umlage wird deshalb für die kleinen Stromverbraucher eher steigen, anstatt zu sinken. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zahlt für den untauglichen Versuch einen hohen Preis: Ihr als Ergänzung zur fluktuierenden Stromerzeugung aus Wind und Sonne notwendiger Ausbau wird nicht begünstigt, sondern ausgebremst. Denn die jetzt im EEG 2014 beschlossenen Maßnahmen zur Pönalisierung des Eigenverbrauchs mittels Zahlung einer anteiligen EEG-Umlage werden den weiteren KWK-Ausbau in wichtigen Anwendungsbereichen massiv behindern. Dabei sind KWK-Anlagen in Kombination mit Wärmespeichern das perfekte Gegenstück zu den Erneuerbaren, weil sie energieeffizient, flexibel und ökologisch sinnvoll sind und zudem die Netze stabilisieren sowie den notwendigen Netzausbau vermindern.

Der B.KWK hat eigene Vorschläge zum EEG 2014 vorgelegt, die auf ein neues Strommarktdesign zielen, das den Ausbau der Erneuerbaren und der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung gleichermaßen fördert. Erforderlich wäre dafür eine Befreiung des EEG-Stroms und des gesamten KWK-Stroms von der EEG-Umlage, um einen wirksamen Anreiz für die vorrangige Beschaffung, Vermarktung und Verwendung von Energiewendestrom anstelle von Strom aus konventionellen Großkraftwerken zu setzen. Weil die Politik sich zu dieser eigentlich erforderlichen Neugestaltung des Strommarktdesigns nicht bereitfindet, hat der B.KWK gefordert, im Zuge der EEG-Änderung zumindest keine unüberwindlichen neuen Hemmnisse für die KWK aufzubauen. Die wichtigsten Forderungen waren der uneingeschränkte Bestandsschutz, die Befreiung der KWK-Eigenerzeugung von der EEG-Umlage sowie die Anhebung der Bagatellgrenze für KWK-Anlagen auf akzeptable Grenzwerte (250 kW und 1250 MWh).

Weil diese Vorschläge im jetzt verabschiedeten EEG 2014 keine oder nur sehr begrenzte Berücksichtigung finden, bleibt das EEG auch finanzverfassungsrechtlich höchst bedenklich. Dies hat ein im Auftrag des B.KWK von der Kanzlei Maslaton erstelltes Rechtsgutachten belegt. Der B.KWK wird deshalb eine entsprechende Klage von Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen, die sich gegen die Belastung einer neu errichteten, hocheffizienten KWK-Anlage mit der quotalen EEG-Umlage richtet. Die Bundesregierung hat einen Ausgleich der mit dem EEG 2014 eintretenden Benachteiligungen angekündigt. Diese sollen mit der ebenfalls 2014 noch beginnenden Novellierung des KWK-Gesetzes 2015 korrigiert werden. Dieses muss wegen der EU-Leitlinien zu Klimaschutz- und Energiebeihilfen detailliert mit der EU-Kommission abgestimmt werden und wird voraussichtlich nicht vor Juni 2015 in Kraft treten können.

Verwandte Artikel