Das Ergebnis nach 10 Jahren: Der Bereich Forschung und Entwicklung hat dazu beigetragen, dass heute Windparks mit rund 7.500 MW installierter Leistung in deutschen Gewässern Strom produzieren. Der in RAVE entstandene weltweit einmalige Datensatz steht jetzt in einer vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) betriebenen Datenbank allen Forscherinnen und Forschern zur Verfügung, um die Offshore-Windenergie weiter voranzubringen.
Forschung und Entwicklung
Offshore-Windenergie ist heute eine der wichtigsten Säulen der Energiewende. Der Bereich Forschung und Entwicklung hat auch heute noch einen hohen Stellenwert. „Während vor zehn Jahren noch im Vordergrund stand, ob Offshore-Windenergie in Deutschland überhaupt möglich ist, stehen heute Fragen zur Optimierung der Technologie und zur weiteren Senkung der Kosten im Fokus“, erinnert sich Bernhard Lange, Bereichsleiter am Fraunhofer IWES und Koordinator von RAVE.
Die im Windpark Alpha Ventus gewonnenen Daten sind für solche Fragestellungen bestens geeignet, da die Daten mittlerweile einen Betriebszeitraum von zehn Jahren umfassen. Aber nicht nur die Länge der Zeitreihen, sondern auch der Umfang der Messungen sind bei den erhobenen Daten weltweit einmalig: Zeitweise waren mehr als 1.200 Messkanäle in Betrieb und haben inzwischen mehr als 30 TB Daten erzeugt. Die Messungen in RAVE werden fortgesetzt, so dass die Datenbasis auch weiterhin wächst.
Archiv für Forscherinnen und Forscher
Alle Messdaten sind im RAVE-Forschungsarchiv gespeichert, das vom Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH) betrieben wird. Von diesem Archiv können Forscherinnen und Forscher RAVE-Daten herunterladen, die sie für ihre Forschungsarbeit benötigen. „Dadurch, dass der Betrieb des Archivs von einer Bundesbehörde geleistet wird, sind Datenhaltung und Datenzugang auch langfristig gesichert.“, so Kai Herklotz, Leiter des Sachgebietes mobile und stationäre Messungen und Projektleiter im BSH.
Um diesen Datenbestand nutzen zu können, ist eine Registrierung sowie das Eingehen eines Datennutzungsvertrags erforderlich. Dieser Vertrag regelt zum Beispiel die Vertraulichkeit der Daten und der Forschungsergebnisse, die eingehalten werden müssen. Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen diese Daten für Forschungszwecke nutzen.