Dunkle Zeiten für Biomasse? Förderdeckel für zusätzlich installierte Biomasseanlagen erreicht

Der Förderdeckel für Biomasse ist nun erreicht.

Bild: iStock, kontrast-fotodesign
23.09.2019

Die 1.000 MW an zusätzlich installierter Leistung wurde im Juli 2019 überschritten. Nun ist der Förderdeckel zu und die Betreiber von Biomasseanlagen haben bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur dann kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen werden.

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen erreicht wurde.

Was passiert nach Ablauf der Übergangsfrist?

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Sommer 2014 eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Sobald 1.000 MW an zusätzlicher installierter Leistung überstiegen und dies der Bundesnetzagentur gemeldet wurde, beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist können keine weiteren Anlagen mehr die Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen in Anspruch nehmen.

1.000 MW überschritten

Die zusätzlich installierte Leistung wurde seit dem 1. August 2014 zunächst im Anlagenregister erfasst. Hierbei wurden bis zum 31. Januar 2019 insgesamt 920 MW gemeldet. Seither wurde das Anlagenregister durch das Marktstammdatenregister abgelöst und es wurden bis Ende Juli 2019 weitere 108 MW gemeldet. Somit wurden die 1.000 MW insgesamt überschritten.

Betreiber von Biomasseanlagen haben bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt hat, kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.

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