Handlungsbedarf bei vielen Unternehmen Gesetz zur Barrierefreiheit: Tausenden Websites droht Abschaltung

Mit dem Stichtag 28. Juni 2025 rückt die gesetzliche Verpflichtung durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz näher, aber laut einer Analyse erfüllen derzeit nur 6,5 Prozent der Webseiten die Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit – damit drohen Bußgelder und schlimmstenfalls die Abschaltung.

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27.03.2025

Das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ kommt – und bringt einige neue Verpflichtungen mit sich: Bis zum 28. Juni 2025 müssen privatwirtschaftliche Anbieter, zum Beispiel im E-Commerce oder bei Bankdienstleistungen, ihre Websites so anpassen, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen sollen beispielsweise mit Screenreadern navigieren oder Inhalte per Tastatur bedienen können. Ebuero untersuchte die Barrierefreiheit von Webseiten verschiedener Branchen und stellte fest: Nur 6,5 Prozent der untersuchten Webauftritte erreichte eine vollständige Barrierefreiheit.

Mit dem Stichtag 28. Juni 2025 rückt die gesetzliche Verpflichtung (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) zur Barrierefreiheit von Webseiten gemäß EU-Richtlinien und nationalen Vorgaben immer näher. So müssen Webseiten bis dahin zum Beispiel zu ihren Bildern ausreichend beschreibende Alternativtexte anbieten oder die Bedienbarkeit ihrer Webseite mit der Tastatur gewährleisten. Unternehmen, die diese neuen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren ernste Konsequenzen. Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen zunächst zur Nachbesserung auffordern. Bei wiederholtem Ignorieren drohen jedoch Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro oder sogar die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Barrierefreiheit bis 2025 im Netz: Es bleibt viel zu tun

Trotz der insgesamt positiven Entwicklung besteht weiterhin Handlungsbedarf: Nur 29,96 Prozent der analysierten Webseiten erreichen eine hohe, aber keine vollständige Barrierefreiheit. Eine detaillierte Betrachtung der digitalen Barrierefreiheit zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Branchen. Von 247 untersuchten Webseiten erreichten 90 Webseiten eine Bewertung von über 90 Punkten. 15 gehören zur Kategorie Universitäten, gefolgt von 14 aus dem Bereich Stadtverwaltung. Damit stellen diese beiden Branchen fast ein Drittel der Spitzenreiter dar.

Auch der ÖPNV (elf Webseiten), Anwälte und Onlineshops (jeweils 13 Webseiten) erzielen bemerkenswerte Ergebnisse. Weniger überzeugend schneiden Apotheken (zwei Webseiten) und Bundesliga-Vereine (vier Webseiten) ab.

Deutliche Unterschiede in der Barrierefreiheit je Branche

Die niedrigsten Bewertungen zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Branchen. Apotheken-Webseiten liegen mit 55,56 Prozent an der Spitze der nicht barrierefreien Webseiten, gefolgt von E-Mail-Providern und Ärzten mit 44,44 Prozent beziehungsweise 33,33 Prozent. Immobilien-Webseiten sind mit nur 9,09 Prozent in der mittleren Bewertung vertreten, gefolgt von Anwälten, Universitäten und dem ÖPNV, die jeweils 13,33 Prozent erreichen.

Laura Keddi, VP Marketing und Customer Success von Ebuero, kommentiert das Ergebnis der Analyse: „Eine barrierefreie Website ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – für Menschen mit und ohne Einschränkungen. Sie schafft Zugang für alle, verbessert die Nutzerzufriedenheit und erweitert die Zielgruppe. Barrierefreiheit bedeutet Klarheit, Einfachheit und Inklusion – Werte, die jeden Kundenservice stärken. Gleichzeitig erfüllt sie rechtliche Vorgaben und zeigt, dass ein Unternehmen Verantwortung übernimmt. Wer barrierefrei denkt, denkt zukunftsorientiert: Denn eine Webseite, die für alle zugänglich ist, ist auch benutzerfreundlich, sichtbarer in Suchmaschinen und stärkt die Reputation. Kundenbindung beginnt dort, wo jeder willkommen ist – online und ohne Barrieren.“

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