CCS bietet mit der Abscheidung, dem Transport und der Speicherung von CO2-Emissionen eine breite Wertschöpfungskette für Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind oder tätig werden wollen. Für einzelne Sektoren der Schwerindustrie, die ihre Produktionsprozesse auf absehbare Zeit nicht elektrifizieren können und für die wegen unzureichender Verfügbarkeit auch Wasserstoff keine Alternative darstellt, bietet CCS die beste und möglicherweise einzige Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb im Einklang mit den Klimazielen aufrechtzuerhalten. Dazu gehören unter anderem die Kalk-, Zement- und Glasproduktion sowie die Abfallwirtschaft.
CCS ist zu unterscheiden von der Kohlendioxidabscheidung und -nutzung („CCU“). Dabei wird CO2 entweder aus einem industriellen Prozess oder direkt aus der Luft abgeschieden und in einen anderen industriellen Prozess eingespeist, wodurch es sich in einen Rohstoff für chemische oder biotechnologische Prozesse verwandelt.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
Aktuellen Erkenntnissen und einem überwältigenden wissenschaftlichen und politischen Konsens zufolge lässt sich Klimaneutralität ohne CCS nicht erreichen. Deutschland muss daher, um die nationalen Ziele der CO2-Neutralität ab 2045 und negativer Netto-CO2-Emissionen ab 2050 zu erreichen, die Entwicklung einer CCS-Wirtschaft vorantreiben.
Nach langen politischen Diskussionen hat sich die Bundesregierung für CCS als „Baustein einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Industrie“ ausgesprochen. Die Veröffentlichung des Entwurfs des Änderungsgesetzes zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz („KSpG“) sowie die Ankündigung einer umfassenden nationalen Kohlenstoffmanagementstrategie verdeutlichen zum einen die positiven Schritte, die unternommen werden. Zum anderen zeigen sie die vielen offenen Fragen und den hohen Beratungsbedarf auf diesem Gebiet.
Die aktuelle Fassung des KSpG definiert lediglich einen rechtlichen Rahmen für die „Demonstration“ der dauerhaften Speicherung von CO2 in Deutschland, was zu einigen wenigen Standorten für die Kohlenstoffabscheidung im Pilotmaßstab führt. Das Änderungsgesetz soll nun den Bau einer CO2-Transportinfrastruktur ermöglichen. Neben der Abscheidung von CO2, die hauptsächlich an großen Punktquellen stattfindet, und seiner Speicherung, die geeignete und ausreichend große Speicherkapazitäten benötigt, ist der Transport von CO2 ein weiterer entscheidender Schritt im CCS-Prozess.
Die Reform soll die erhebliche Rechtsunsicherheit beseitigen, der aktuell der Transport von CO2 unterliegt. Konkret sieht der Entwurf des Änderungsgesetzes neben einem Planfeststellungsverfahren, das eng an das Energiewirtschaftsgesetz angelehnt ist, eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens, die Möglichkeit der Umwidmung von Erdgasleitungen und einen weitgehend einheitlichen Rechtsrahmen für CCS und CCU vor.
Darüber hinaus wird die Einrichtung von CO2-Speichern für die kommerzielle Nutzung im industriellen Maßstab (unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen und verbindlicher ökologischer Kriterien) ermöglicht. Künftige Projekte werden auf den Festlandsockel und die ausschließliche Wirtschaftszone beschränkt; das Gesetz sieht weitreichende Bestimmungen zugunsten des Meeresumweltschutzes vor und untersagt die Einleitung von CO2 in Meeresschutzgebieten sowie einer Pufferzone von 8 km um diese Gebiete herum. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, auf ihrem Gebiet auch die dauerhafte Speicherung von CO2 zuzulassen. Angesichts des Speicherpotenzials in Deutschland, das offshore und onshore gleichermaßen als groß eingeschätzt wird, ist mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen zu rechnen.
Fördermöglichkeiten und Taxonomiekonformität
Zu beachten ist, dass der primäre politische Schwerpunkt weiterhin auf der Vermeidung und Verringerung von CO2-Emissionen liegt. Daher bleibt der Kohleausstieg unangetastet, und Kohlekraftwerke erhalten keinen Zugang zu CO2-Pipelines oder -Speichern. Die Bundesregierung möchte gemeinsam mit Unternehmen des Energiesektors rechtssichere Lösungen entwickeln, um die Betriebsgenehmigungen derzeit fossil betriebener Anlagen so auszugestalten, dass diese nach 2045 ohne fossile Brennstoffe weiter operieren können. Dies muss jedoch noch finalisiert werden.
Darüber hinaus wird die staatliche Förderung auf Emissionen fokussiert, die sich nur schwer oder gar nicht vermeiden lassen. Für eine solche Förderung stehen im Wesentlichen zwei Optionen zur Verfügung: „Carbon Contracts for Difference“ einerseits und das noch nicht in Kraft getretene Programm „Bundesmittel für Industrie und Klimaschutz“ andererseits. Ferner gilt CCS (wie auch CCU) nach der EU-Taxonomie (Art. 10 Abs. 1 lit. e) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit. Dies ermöglicht den Zugang zu umfangreichen privaten Finanzierungsmöglichkeiten.
Internationale Perspektive und Ausblick
Deutschland steht mit dem Versuch, eine CCS-Wirtschaft aufzubauen, nicht allein. In Europa betreiben oder planen Dänemark, Norwegen, die Niederlande, Island, Italien, Frankreich, Kroatien, Polen, Rumänien und das Vereinigte Königreich geologische Speicheranlagen, während die USA die Nutzung von CCS durch den Inflation Reduction Act fördern. Auch die Europäische Kommission treibt die europaweite Anwendung dieser Technologie unter anderem durch den Net Zero Industry Act voran.
Als nächster Schritt zur Aktualisierung des deutschen Rechtsrahmens für CCS wird der Gesetzesentwurf dem Bundestag und dem Bundesrat zur parlamentarischen Beratung vorgelegt, was zu weiteren Änderungen führen kann. In jedem Fall wird ein wachsender CCS-Sektor starke regulatorische und wirtschaftliche Auswirkungen haben.