Die Vorratsdatenspeicherung wurde ausgebremst, noch bevor sie in Kraft getreten ist. Laut dem Oberverwaltungsgericht NRW widerspricht das Verpflichten von Providern zum Speichern von Verbindungs- und Standortdaten ohne Anlass dem geltenden EU-Recht. Infolgedessen will die Bundesnetzagentur davon absehen, die Erfüllung dieser Pflicht bei Telekommunikationsanbietern einzufordern. Provider, die keine Vorratsdaten speichern, haben somit keine rechtlichen Sanktionen wie Bußgelder zu befürchten. Rein formell ist die Vorratsdatenspeicherung damit jedoch nicht abgeschafft, sondern lediglich ihre Umsetzung auf Eis gelegt - bis die notwendige Rechtssicherheit geschaffen ist.
Freude und Frust über den Beschluss
Dieser Beschluss stößt bei verschiedenen Telekommunikationsanbietern auf große Zustimmung, zumal einige davon wie beispielsweise die Deutsche Telekom oder Telefónica, der Vorratsdatenspeicherung nach eigenen Angaben kritisch entgegenblicken.
Weniger glücklich ist die CSU darüber. Auf Twitter wettert der CSU-Politiker Volker Ulrich gegen die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung, die er für anmaßend befindet - nicht ohne Gegenwind seitens seiner Follower.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation Breko hingegen zeigt sich neutral. Die im Breko organisierten Netzbetreiber wären grundsätzlich darauf vorbereitet, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung fristgemäß zum 1. Juli umzusetzen, heißt es in einem Statement. Gleichwohl würde der Breko begrüßen, dass die Bundesnetzagentur die bestehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aussetzt - und Netzbetreiber somit nicht dazu zwingt, individuell rechtliche Schritte gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung einzuleiten.