Mehr Stabilität im Höchstspannungsnetz Bessere Spielregeln für die Netzanbindung

VDE|FNN fördert die Integration Erneuerbarer Energien durch einheitliche Anschlussregeln für das Höchstspannungsnetz.

31.07.2017

Um die Erneuerbaren wirksam zu integrieren, braucht das Höchstspannungsnetz einheitliche Anschlussregeln. Das fordert VDE|FNN.

Am Höchstspannungsnetz sind Erzeugungsanlagen wie beispielsweise große Windparks, große konventionelle Kraftwerke, Industrieparks und einige besonders große Stromverbraucher wie Aluminiumhütten sowie die Verteilnetze angeschlossen. Die bisherigen Regeln zum Netzanschluss solcher Anlagen sind über 10 Jahre alt und entsprechen nicht den Erfordernissen der Energiewende. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat jetzt neue Anschlussregeln für diese Spannungsebene vorgelegt.

Einheitliche Höchstspannung

„Damit existieren jetzt zum ersten Mal einheitliche Anforderungen an alle Arten von Kundenanlagen in der Höchstspannung: Erzeuger und Verbraucher, sowie Speicher und Mischanlagen. Die neue Anwendungsregel setzt außerdem die relevanten Europäischen Network Codes (RfG, DCC) für diese Spannungsebene in Deutschland um und erleichtert so die Arbeit von Netz- und Anlagenbetreibern sowie Herstellern gleichermaßen", so Heike Kerber, Geschäftsführerin VDE|FNN.

Sonderfall Offshore-Windparks

Neu sind unter anderem einheitliche Anforderungen an Offshore-Windparks, die direkt an das bestehende Höchstspannungs-Drehstromnetz angeschlossen werden. Dies ist bei den in der Ostsee geplanten Windparks der Fall. Für die Windparks in der Nordsee, die aufgrund der größeren Entfernungen per Hochspannungs-Gleichstromübertragung angeschlossen werden, arbeitet VDE|FNN an einer weiteren separaten Anschlussregel, deren Veröffentlichung für Ende 2017 geplant ist.

Das besagen die neuen Anschlussregeln

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Erzeugungsanlagen müssen künftig schneller auf ein Ansteigen oder Absinken der Netzfrequenz durch Anpassen ihrer Leistung reagieren. Die Netzfrequenz steigt oder sinkt unzulässig stark, wenn Erzeugung und Verbrauch erheblich im Ungleichgewicht sind.

  • Einheitliche und europarechtlich konforme Anforderungen an das Durchfahren von Netzfehlern

  • Erstmals sind die Nachweisverfahren für die Höchstspannung einheitlich geregelt. In der Regel wird für konventionelle Kraftwerke ein Einzelnachweisverfahren und für Kundenanlagen aus Serienfertigung (z.B. Windkraftanlagen) ein Anlagenzertifikat verwendet.

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