Das Öko-Institut empfiehlt eine Überarbeitung der geltenden Stromkennzeichnung, damit Verbraucher besser erkennen können, ob von ihnen bezogener Strom tatsächlich zur Energiewende beiträgt.
In einer Kurzanalyse im Auftrag der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy haben die Freiburger Experten untersucht, welche Werbeaussagen von Stromanbietern zur Klimabilanz ihrer Ökostromprodukte zulässig und angemessen sind.
Hauptsache der Kunde wechselt
Die Autoren kommen dabei zu dem Schluss, dass ein großer Teil der Aussagen irreführend oder gar falsch sei, etwa die Aussage „durch den Wechsel zu (unserem) Ökostrom können Sie x kg CO2 im Jahr einsparen“. Eine verbesserte Stromkennzeichnung sollte den Fokus deshalb auf spezifische Beiträge von Anbietern für den Erneuerbaren-Ausbau richten.
Besonders hochwertige Ökostromangebote reizen demnach den Bau zusätzlicher Windkraft- und Solar-Anlagen an, aus denen Ökostromanbieter ihre Kunden dann auch versorgen. Zudem sollten ökologisch ambitionierte Versorger den Stromverbrauch ihrer Kunden möglichst in Zeiten mit hohem Erneuerbaren-Anteil – und folglich geringem CO2-Ausstoß – lenken.
„Allein durch den Bezug von Ökostrom aus erneuerbaren Kraftwerken, die ohnehin längst gebaut sind und rentabel laufen, tragen Stromkund:innen nicht zum Klimaschutz bei“, erklärt Dominik Seebach, einer der Studienautoren. Das sei vielen aber nicht bewusst, wenn sie ein Ökostromprodukt wählen. „Wenn Anbieter dennoch mit CO2-Einsparungen werben, ohne dass ihre Stromprodukte hierzu einen relevanten Beitrag leisten, führt dies Verbraucher:innen in die Irre“, so Seebach. Das Öko-Institut regt deshalb an, die Angebote durch ergänzende Informationen in der Stromkennzeichnung unterscheidbar zu machen.
Wie geht es richtig?
Einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leistet den Freiburgern zufolge zum Beispiel Ökostrom, der über langfristige Abnahmeverträge (sogenannte Power Purchase Agreements, kurz PPAs) von neuen und ungeförderten Wind- und Solaranlagen bezogen wird. Positiv sei auch der Strombezug aus alten Wind- und Solarparks, wenn diese nicht durch neue, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden können und aufgrund der Marktbedingungen ansonsten von der Abschaltung bedroht sind.
Mit langfristigen Abnahmeverträgen würden Ökostromanbieter Projektbetreibern auch ohne EEG-Förderung Planungssicherheit für ihre Investitionen ermöglichen.
„Die Vorschläge des Öko-Instituts sind überfällig“, sagt Marcel Keiffenheim, Co-Bereichsleiter Politik und Kommunikation von Green Planet Energy. „Die bisherige Stromkennzeichnung wiegt Verbraucher:innen oft in falsche Sicherheit. Die meisten Kund:innen wollen mit ihrem Wechsel zu Ökostrom einen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten. Mit einer geänderten Stromkennzeichnung kann die Bundesregierung also einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz im Sinne des Verbraucherschutzes leisten.“