„Wir begrüßen es sehr, dass das Unternehmen 50Hertz bestehende Masten nutzt und so die Auswirkungen auf die Umgebung möglichst gering hält“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Dies ermöglicht das Verfahren in kurzer Zeit durchzuführen und damit einen ersten Meilenstein zur Genehmigung eines wichtigen Netzausbauprojektes zu erreichen.“
Nur geringe Anpassungen notwendig
Nach umfassender Prüfung der Bundesnetzagentur entspricht die festgelegte Trasse dem Verlauf der bereits bestehenden Leitung. Die Verstärkung wird im Wesentlichen durch eine Umbeseilung der bestehenden Masten realisiert; dabei sind lediglich an drei Masten geringfügige Anpassungen erforderlich.
Die Leitung verläuft somit weiterhin vom Umspannwerk Pulgar in südöstlicher Richtung bis in die Nähe der Ortschaft Geußnitz. Der Einsatz von neuen, leistungsfähigeren Stromseilen ist jedoch erforderlich, um den steigenden Übertragungsbedarf bewältigen zu können.
Umweltauswirkungen im Rahmen halten
Auch im vereinfachten Verfahren der Bundesfachplanung hat die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz in Elsteraue durchgeführt und dabei Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürgern zu den erforderlichen Untersuchungen gesammelt. Auf dieser Grundlage führte der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz umfangreiche Untersuchungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen der Raumordnung sowie den sonstigen öffentlichen Belangen durch.
Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens wurde bereits im Rahmen der Antragstellung auf Bundesfachplanung durch den Vorhabenträger untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass im betroffenen Abschnitt keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Bundesnetzagentur ist dieser Einschätzung gefolgt und hat das Ergebnis ihrer Prüfung hier veröffentlicht.
Nächster Verfahrensschritt folgt
Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist der Planungsprozess noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, abschließend über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme zu entscheiden. Dabei ist die im Rahmen der Bundesfachplanung festgelegte Trasse bindend. Auch dieser Verfahrensschritt wird auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz eingeleitet.