„Auch 2025 schreitet die Energiewende weiter voran, doch ein zentrales Problem bleibt bisher ungelöst: die über einen langen Zeitraum fehlende Sicherheit beim Netzanschluss für Photovoltaik-Projekte. Während der Ausbau erneuerbarer Energien eine politische Förderung erhält, erschweren regulatorische Unklarheiten und unzureichende Netzkapazitäten die Umsetzung.
Projektentwickler investieren über Jahre hinweg in die Planung, Flächensicherung und Genehmigungsverfahren, doch am Ende kann der entscheidende Netzanschlusspunkt fehlen. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen entsteht eine existenzielle Unsicherheit. Während große Energieversorger durch enge Netzwerke mit Netzbetreibern oft bevorzugter agieren können, bleibt für unabhängige Projektentwickler die Frage offen: Wo und unter welchen Bedingungen lässt sich ein sicherer Netzanschluss spätestens vor Baubeginn realisieren?
Unzureichender Netzausbau als Hauptproblem
Photovoltaik-Projekte benötigen umfangreiche Genehmigungen und Planungsschritte, die oft über mehrere Jahre dauern. Immer wieder führen während des Baugenehmigungsprozesses, dem sogenannten ‚Bauleitplanverfahren‘, zusätzliche Bedingungen dazu, dass Projekte wirtschaftlich unattraktiv werden oder sogar scheitern. Hierzu kommt der Netzanschluss, der laut Gesetz zwar für Vorrang bei erneuerbaren Energien sorgen soll, aber in der Praxis nicht immer gesichert ist.
Netzbetreiber geben die technischen Anschlussbedingungen (TAB) vor, die eine Verträglichkeit der neuen Anlagen mit dem bestehenden Netz sicherstellen sollen. Diese dienen dem Schutz und der Stabilität des Stromnetzes, führen aber häufig zu Konflikten mit dem gesetzlichen Vorrang erneuerbarer Energien. Ursprünglich zugesagte Anschlüsse können sich kurzfristig ändern oder ganz entfallen, weil sich Netzkapazitäten anders entwickeln als erwartet. Für Projektentwickler bedeutet dies ein enormes finanzielles Risiko – insbesondere dann, wenn bereits erhebliche Investitionen in Planung und Infrastruktur geflossen sind.
Fehlende Verbindlichkeit bei Netzanschlüssen
Vor einigen Jahren war die Netzanbindung erneuerbarer Energien noch weitgehend unproblematisch, aber der Netzausbau hält nicht Schritt mit dem Tempo, in dem neue Anlagen geplant und errichtet werden. Heute gleicht die Situation einem Windhundrennen: Wer zuerst einen gesicherten Netzanschlusspunkt erreicht, erhält die Möglichkeit zur Einspeisung. Laut Bundesrechnungshof fehlen rund 6.000 Kilometer an neuen Stromleitungen, wodurch Netzkapazitäten in vielen Regionen erschöpft sind.
Während private Hausbesitzer meist über ihren bestehenden Hausanschluss einspeisen, betrifft das Problem vor allem größere Anlagen mit mehreren Megawatt Anschlussleistung. Investoren und Betreiber müssen frühzeitig wissen, wo ein geeigneter Netzanschlusspunkt liegt, doch rechtzeitig verbindliche Auskünfte bleiben Mangelware. Zudem zeigt die Praxis, dass Netzbetreiber hier unterschiedlich agieren.
Einige bieten verbindliche Reservierungen bis zu einem gewissen Stichtag an, die den Projektentwicklern zumindest eine gewisse Planungssicherheit geben. Andere hingegen vergeben Netzkapazitäten nur auf Tagesbasis – ein völlig unzureichendes Modell für Projekte, die einem mehrjährigen Entwicklungsprozess unterliegen.
Gesetzliche Unklarheiten sorgen für wirtschaftliche Risiken
Ein weiteres Kernproblem liegt in der unklaren Definition der „Anschlussfähigkeit“. Braucht es eine vollständige Netzanbindung inklusive Trafostation, bevor die Anlage offiziell als anschlussfähig gilt? Doch was passiert, wenn der Netzbetreiber dann erklärt, dass der Netzanschluss nicht mehr verfügbar ist? Projektentwickler stehen vor der absurden Situation, in teure Infrastruktur zu investieren, ohne zu wissen, ob sie tatsächlich ans Netz gehen können. Manche Projekte müssen aufgrund von nicht realisierbaren Netzanschlüssen, weil beispielsweise ein Anrainer der Leitungsverlegung über sein Grundstück nicht zustimmt, aufgegeben werden – mit massiven finanziellen Verlusten.
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet dies ein erhebliches Risiko. Während große Energieversorger über Zeit und Kapital verfügen, um sich flexibel an Netzgegebenheiten anzupassen oder auch aufgrund ihres Status als solcher ein sogenanntes ‚Duldungsrecht‘ bei Grundstückseigentümern genießen, müssen Mittelständler Kredite aufnehmen und oft persönlich bürgen. Die Gefahr, Millionen in ein Projekt zu investieren, das am Ende nicht angeschlossen wird, ist real.
Klare Definitionen benötigt
Obwohl der Vorrang erneuerbarer Energien gesetzlich verankert ist, fehlt es an klaren Regelungen, die einen sicheren Netzanschluss garantieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Problem zwar erkannt und mit Branchenvertretern über Lösungen diskutiert, doch eine verbindliche Regelung für die Netzanschlussreservierung steht noch aus. Ein entscheidender Schritt wäre die Einführung eines verbindlichen Reservierungsmechanismus.
Klare Definitionen von „Anschlussbereitschaft“ könnten helfen, Planungssicherheit zu schaffen. Netzbetreiber müssten transparente Kriterien anwenden, um verbindliche Zusagen zu erteilen. So kann die Energiewende gerade zu Zeiten knapper Netzkapazitäten nur gelingen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eine Anpassung erfahren. Netzanschlüsse dürfen nicht zum Glücksspiel werden. Klare Regelungen für Reservierungen und verbindliche Zusagen bilden eine essenzielle Grundlage, um faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, um die Weichen für eine verlässliche und gerechte Verteilung der Netzanschlüsse zu stellen. Nur so lässt sich die Energiewende demokratisieren – weg von der Dominanz großer Konzerne, hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe für kleine und mittelständische Unternehmen.“