Die Finanztip-Umfrage hat ergeben, dass die Kosten für die bisherigen Umlagen ab dem 1. Oktober häufig nur bei Kunden wegfallen werden, die zu einem neuen Versorger wechseln.
„Bestandskunden gucken in die Röhre, denn die Energieversorger sind rechtlich nicht verpflichtet, die Vergünstigungen an ihre bestehenden Kunden automatisch weiterzugeben“, sagt Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip.
Zu den Gasversorgern, welche die Preissenkungen durch die Gasumlage nicht sofort weitergeben wollen, gehören: Energie Baden-Württemberg (EnBW), E.on, EWE und die Stadtwerke München (SWM). EWE gab an, die Preissenkungen durch die Gasumlage in der Grundversorgung voraussichtlich ab dem 1. Januar weiterzugeben.
Das Unternehmen Mainova aus Frankfurt erklärte hingegen, die Preissenkungen bereits ab Oktober weitergeben zu wollen. Bei N-Ergie aus Nürnberg wiederum heißt es, man unterscheide derzeit bei den Gaspreisen nicht zwischen Bestandskunden und Kunden, die einen neuen Vertrag abschließen. Die Gasversorger Vattenfall, Gasag, Rheinenergie und Montana wollten sich gegenüber Finanztip nicht zu ihrer Preisgestaltung äußern.
Wechsel des Gasanbieters im Herbst zahlt sich häufig aus
„Je nachdem, wie viel man derzeit fürs Gas bezahlt, macht allein der Wegfall der Gasumlagen einen Rabatt von fünf bis acht Prozent aus“, rechnet Weigl vor. Die mögliche Ersparnis bei einem hohen Jahresverbrauch von 30.000 kWh beträgt bei 0,65 Cent pro kWh beispielsweise 195 Euro pro Jahr. „Im Herbst kann es sich deshalb besonders lohnen, Neukundentarife zu vergleichen“, rät Weigl. „Für Vertragslaufzeiten ab dem 1. Oktober sollte Gas noch einmal günstiger werden.“
Ganz allgemein hat sich Gas deutlich verbilligt: Vor genau einem Jahr war nach dem russischen Lieferstopp der Höhepunkt der Preisspirale erreicht. In neuen Verträgen kostete Gas damals 40 Cent/kWh und mehr. Heute werden laut dem Finanztip Gaspreis-Barometer in günstigen Gasverträgen durchschnittlich 9,5 Cent/kWh verlangt.
Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage sinken auf Null
Die Umlagen auf den Gaspreis werden in Deutschland von dem Unternehmen Trading Hub Europe (THE) festgelegt. THE hat angekündigt, die sogenannte SLP-Bilanzierungsumlage (bisher: 0,57 Cent/kWh netto) ab Oktober auf null zu senken. Die Umlage soll Kosten auffangen, die durch die Stabilisierung des Gasnetzes entstehen.
Ebenso entfällt die Konvertierungsumlage (bisher: 0,038 Cent/kWh netto), welche die Kosten für die Umwandlung des Energiegehalts von verschiedenen Gassorten abbildet.
Beide Umlagen sind laut THE aufgrund der Marktentwicklungen derzeit nicht mehr notwendig. Dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge gehören die Gasumlagen zu den Netzentgelten. Für Netzentgelte existiert – anders als bei staatlich bestimmten Energie-Umlagen – kein Anspruch darauf, dass Energieversorger die Änderungen zum Stichtag weitergeben.