„Das neue Gesetz enthält Maßnahmen, die erst in einigen Jahren wirksam werden. Statt dessen spielt die Wärmepumpe wieder die Hauptrolle. Auf sie konzentrieren sich fast alle Maßnahmen. All die Kompromisse, die das neue Gesetz ausmachen, bringen jetzt nicht viel. Dafür gibt es einfach zu viele Schlupflöcher“, erklärt Energieberaterin und Architektin Birgit Blumberg-Bohn von 3B Architecture
„Viel effektivere Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle fallen wieder einmal hinten runter. Das ist umso ärgerlicher, als ein gut gedämmtes Gebäude den Energiebedarf und damit auch die Energiekosten drastisch senkt. Die Energiewende wäre viel einfacher zu bewerkstelligen, wenn die Gebäude – und wir reden hier von rund 70 Prozent der Gebäude in Deutschland - gedämmt wären. Dann hätten wir auch mehr Zeit für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Ohne Zeitdruck könnten alte Heizungsanlagen nach und nach zum Beispiel auf erneuerbares Biomethan umgestellt werden“, ärgert sich Blumberg-Bohn.
Zuschüsse für Energieberatung
Unabhängig vom neuen „Heizungsgesetzt“ rät Blumberg-Bohn allen Hausbesitzern, im eigenen Interesse eine energetische Gebäudesanierung in Angriff zu nehmen. Dabei müssen sie nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben. Bereits die umfassende Energieberatung vor der Sanierung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ mit attraktiven Zuschüssen gefördert.
Eine energetische Gebäudesanierung spart nicht nur Energie und senkt den CO2-Ausstoß, sondern ist auch entscheidend für die Dimensionierung der Wärmepumpe. „Eine falsch dimensionierte Wärmepumpe kann schnell zum teuren Bumerang werden, da die Lebensdauer der Wärmepumpe unter der falschen Dimensionierung leidet und schneller kaputt geht“, warnt die Energieberaterin.