Nur, wenn mit dem Lieferanten ein entsprechender Vertrag besteht, kann die jeweilige Messstelle über ihn auch abgerechnet werden (§6 MsBG). Die Wilken Software Group hat deswegen das neue Full-Service-Paket „MSB-Abrechnung geschnürt, bei dem die Dienstleistungstochter Wilken PRO die Komplettabwicklung dieses Prozesses übernimmt.
Abrechnung einfach auslagern
„Nach derzeitigen Prognosen muss bei 15 bis 20 Prozent der intelligenten Messsysteme künftig direkt mit dem Anschlussnehmer beziehungsweise Anschlussnutzer abgerechnet werden. Zusätzlich wird der gesamte Ablauf durch Aufspaltung des Zählpunkts in die neuen Messlokationen und Marktlokationen nachhaltig verändert“, erklärt Christine Tomschi, Geschäftsführerin von Wilken Pro. Nicht nur für kleine und mittlere Stadtwerke bietet die Auslagerung der iMSB-Abrechnung eine kostengünstige Alternative. Da die Lösung mandantenfähig ist, eignet sie sich insbesondere für den Einsatz in Stadtwerke-Kooperationen.
So funktioniert die iMSB-Abrechnung
Im Gesamtprozess ist die iMSB-Abrechnung an der Schnittstelle der Datenströme zwischen den klassischen Branchenlösungen für die Verteilnetzbetreiber und den neuen IT-Systemen für die Smart-Meter-Gateway-Administration (SMGA) angesiedelt. Mithilfe der Wilken Billing-Engine werden die Kosten für den Messstellenbetrieb je nach vorliegenden Verträgen entweder an den Lieferanten oder direkt an die Anschlussnehmer/Anschlussnutzer weiterberechnet. Dabei werden auch die Kosten für die Kundenserviceprozesse berücksichtigt.
Buchhalterische Datenverwaltung
Das Full-Service-Paket für die Abwicklung umfasst zudem die Marktkommunikation für die WiM-Prozesse. Alle abrechnungsrelevanten Daten sowie alle für die MSB-Abrechnung erforderlichen Stammdaten werden aus den VNB- Systemen der beteiligten Stadtwerke an das iMSB-System der Wilken PRO übermittelt. Es unterstützt die Aufspaltung in Mess- und Marktlokation, denn erstere ist für die MSB-Abrechnung entscheidend, während die Marktlokation auf der Ebene der beteiligten Verteilnetzbetreiber verbleibt. Die Anforderungen des buchhalterischen Unbundlings werden dabei vollständig erfüllt.