Seit Ende 2022 setzt der VDI verstärkt auf Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel. Im Rahmen der COP 28 fand erstmalig eine weltweite Bestandsaufnahme (Global Stocktake) zur Feststellung der aktuellen Fortschritte der Klimaschutzpläne der einzelnen Länder zur Umsetzung der in Paris 2015 festgesetzten Klimaziele statt.
Ergebnis: Die bisherigen Zusagen der Mitgliedsstaaten zum Pariser Klimaabkommen reichen bislang nicht aus, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C beziehungsweise 2 °C zu begrenzen. Auch wenn die derzeit von den Vertragsstaaten vorgelegten Selbstverpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen eingehalten und umgesetzt würden, würde die globale Lufttemperatur bis Ende des Jahrhunderts auf 2,1 bis 2,8 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau steigen.
Ein Durchbruch konnte bei der Stärkung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels erzielt werden. So wurde bereits am ersten Konferenztag ein Fond für klimabedingte Verluste und Schäden beschlossen und im weiteren Verlauf der Konferenz ein Rahmenwerk mit globalen Vorgaben zur Anpassung an den Klimawandel verabschiedet. Bezogen auf die Klimafolgenanpassung hat die Bundesregierung bereits im Dezember 2008 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen und somit vergleichsweise früh einen ersten Rahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels geschaffen.
Fortschritte bei der Klimafolgenanpassung
Der im November 2023 veröffentlichte Monitoringbericht zur DAS hebt nochmals die wechselseitige Abhängigkeit von Erfolgen beim Klimaschutz und den Fortschritten bei der Klimafolgenanpassung hervor. Nur wenn die Anstrengungen zum Klimaschutz intensiviert werden, sind die Auswirkungen der Erderwärmung begrenz- und beherrschbar.
Umso wichtiger sind vorsorgende Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, um den schon heute unvermeidbaren Auswirkungen entgegenzuwirken und die ökologischen, sozialen als auch wirtschaftlichen Schäden effektiv zu mindern.
Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz
Mit dem ersten bundesweiten Klimaanpassungsgesetz (KAnG), welches durch den Bundestag im November 2023 verabschiedet wurde, schafft die Bundesregierung folgend einen verbindlichen Rahmen für Klimafolgenanpassung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, um diesbezügliche Aktivitäten systematisch und auf allen Ebenen zu koordinieren und voranzubringen.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung mit diesem Gesetz, eine vorsorgende Klimafolgenanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu erarbeiten und die Zielerreichung regelmäßig zu überprüfen. Der Bundesrat hat dem Gesetz Mitte Dezember 2023 ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten.