Der Vertrag bekräftigt die Aufteilung der Verantwortung beim Entsorgen der Kerntechnik, wie sie im Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung festgelegt ist.
Verantwortung im Vertrag aufgeteilt
Demnach sind und bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle verantwortlich. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen. Damit es zu einem solchen teilweisen Haftungsübergang kommt, müssen die Konzerne die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen.
Der Vertrag soll sowohl für den Bund als auch für die Unternehmen langfristige Rechtssicherheit schaffen und den Prozess abschließen, der mit der Einsetzung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs in dieser Legislaturperiode eingeleitet wurde. Außerdem beendet der Vertrag zahlreiche Rechtsstreitigkeiten zwischen Energieversorgern und den Staat, die im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und dem Kernenergieausstieg stehen.
Die Unternehmen werden am 1. Juli 2017 Barmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro in den neu errichteten „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ einzahlen.