Stärkung der gemeinsamen Datennutzung Data Act bietet große Chancen

Die EU-Mitgliedstaaten haben eine wichtige Einigung zum Data Act erzielt, der den Nutzenden mehr Kontrolle über ihre Daten verschafft, die Datennutzung für neuartige Geschäftsmodelle fördert und somit zu einer wettbewerbsfähigeren Datenökonomie beiträgt.

Bild: iStock, NicoElNino
25.07.2023

Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten (Data Act) erzielt, die faire Bedingungen und Anreize für eine sektorenübergreifende gemeinsame Datennutzung schafft und zur wettbewerbsfähigeren Datenökonomie beiträgt.

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 14. Juli 2023 im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Einigung zum Trilog-Verordnungsentwurf über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten (Data Act) erzielt. Die Verordnung ist ein Meilenstein, da sie faire Bedingungen und Anreize für eine stärkere, sektorübergreifende gemeinsame Datennutzung schafft. Sie trägt damit maßgeblich zu einer wettbewerbsfähigeren Datenökonomie bei.

Udo Philipp, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Vernetzte Geräte generieren immer mehr Daten, doch dabei bleibt ihr gesellschaftliches und wirtschaftliches Potential oft ungenutzt. Hier setzt der Data Act an, indem er den Nutzenden – sei es ein privater Autofahrer oder eine mittelständische Fabrikleiterin – mehr Kontrolle über ihre selbsterzeugten Daten gibt. "

Zu dem betont er, dass Unternehmen dadurch neue datenbasierte Geschäftsmodelle entwickeln und Verbrauchende souveräner entscheiden, zum Beispiel über die Reparatur ihrer intelligenten Haushaltsgeräte. Das stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des Start-up-Standorts Deutschland.

Nutzerrechte und Balance für Investitionsschutz und Datenteilung im Fokus

Im Zentrum des Verordnungsentwurfs stehen Daten, die Nutzende beim Verwenden von IoT-Geräten und verbundenen Diensten generieren. Sie erhalten das Recht, über die Verwendung und Weitergabe dieser Daten zu bestimmen. Zudem enthält der Data Act Regelungen, die den Anbieterwechsel von Clouddiensten erleichtern und die Interoperabilität von Daten und Diensten stärken.

Außerdem schafft er zusätzliche Rechtssicherheit beim internationalen Datenaustausch und regelt den Umgang mit unfairen Vertragsbedingungen zwischen Unternehmen. Das BMWK hat sich während des gesamten Prozesses intensiv dafür eingesetzt, dass der Data Act einen angemessenen Ausgleich zwischen Investitionsschutz und Wettbewerbsförderung schafft.

Dies ist mit dem nun vorliegenden Verhandlungsergebnis gelungen. Auch und insbesondere aufgrund des Einsatzes des BMWK wurde eine sachgerechte Balance zwischen dem Ziel des Data Act, das Datenteilen zu fördern, und dem Interesse von Unternehmen, ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen, erreicht.

Bundesregierung setzt klare Grenzen

In den Verhandlungen trat die Bundesregierung für Kohärenz und klarere Abgrenzung zu anderen Rechtsakten, wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ein. Priorität war auch eine eindeutigere Unterscheidung zwischen Regelungen für Unternehmen (Business-to-Business, B2B) und Privatpersonen (Business-to-Consumer, B2C). Weiterhin regelt der Entwurf den Zugriff öffentlicher Stellen auf Unternehmensdaten im Notfall (Business-to-Government, B2G), der aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtet und verhältnismäßig sein muss.

Der finale Entwurf berücksichtigt auch, dass der Schutz vor unfairen Vertragsklauseln für alle Unternehmensgrößen gilt und dass der Zugang zu Daten im Bereich der Forschung auch national geregelt werden kann. Vor Inkrafttreten müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen.

Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Erscheinung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet 20 Monate später Anwendung. Das BMWK verhandelt den Data Act in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Bundesregierung.

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