Planung bis 2030 geht nicht auf EU verfehlt Wasserstoffziele: Jetzt braucht es einen pragmatischen Rechtsrahmen

Wird der bisherige Kurs fortgesetzt, werden auch die 2030er-Ziele für erneuerbaren Wasserstoff massiv verfehlt.

Bild: publish-industry, DALL·E
29.11.2024

Die ambitionierten Wasserstoffziele der Europäische Union für 2024 können nicht mehr erreicht werden. Statt der in der EU-Wasserstoffstrategie geplanten 6 Gigawatt (GW) Elektrolyseleistung und einer Million t erneuerbarem Wasserstoff, liegt die tatsächlich installierte Leistung bei rund 0,5 GW, weniger als einem Zehntel der Zielvorgaben. Die Erreichung der Wasserstoffziele für 2030 scheint ebenfalls unwahrscheinlich.

„Die Lücke zwischen Ziel und Realität verdeutlicht, dass ambitionierte Ziele ohne entsprechende regulatorische und finanzielle Maßnahmen nicht ausreichen“, erklärt Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer der eFuel Alliance. „Setzen wir den bisherigen Kurs fort, riskieren wir auch die 2030er-Ziele für erneuerbaren Wasserstoff massiv zu verfehlen und die Technologieführerschaft bei Power-to-X-Technologien zu verlieren.“

Das bedeutet, dass die produzierten Mengen nicht nur für die direkte Nutzung von Wasserstoff, zum Beispiel in der Stahlindustrie, nicht ausreichen, sondern das auch der Hochlauf der Produktion von klimafreundlichen Derivaten aus Wasserstoff, wie zum Beispiel Kerosin, Benzin oder Diesel länger dauert als vorgesehen.

Ziele und Probleme

Bis 2030 soll die in Europa installierte Wasserstoffproduktion eine Kapazität von 10 Millionen t erreichen. Weitere 10 Millionen t sollen importiert werden wie im RePowerEU-Strategiepapier festgehalten. Grundlegend für die heimische Produktion ist das Ambitionsniveau der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) sowie ihre Delegierten Rechtsakte. Die Delegierten Rechtsakte legen detaillierte Regeln für die Produktion von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) fest, definieren Importregeln und sind eine der regulatorischen Säulen für den Hochlauf der gesamten Wasserstoffkette und ihrer Derivate.

Besonders kritisch ist das niedrige Ambitionsniveau der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED). Diese sieht für den Verkehrssektor bis 2030 eine Quote von nur 1 Prozent für RFNBOs vor, was durch Multiplikatoren die reale Nachfrage weiter reduziert. Ursprünglich hatte die Europäische Kommission eine Quote von 2,6 Prozent im Jahr 2030 vorgeschlagen und diese nach dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine auf 5 Prozent erhöht.

Ferner sind die in den Delegierten Rechtsakten festgelegten Kriterien für den Strombezug zur Produktion von grünem Wasserstoff und zur Nutzung von notwendigen CO2-Quellen für eFuels viel zu restriktiv und kompliziert, was Investitionen verteuert und verlangsamt.

Keine Reaktionen trotz Mahnungen

Dies stellte kürzlich auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, fest. In einem Brief an die EU-Kommission mahnte er, dass sich die Kosten der Wasserstoffproduktion allein durch die Kriterien der delegierten Rechtsakte um 2,40 Euro pro kg erhöhen. Er forderte gewisse Kriterien bis 2035 auszusetzen. Auch bei CO2-Quellen besteht dringender Handlungsbedarf. Der kategorische Ausschluss auch von nicht vermeidbaren industriellen Punktquellen zum Beispiel von Zementwerken durch realitätsferne Anforderungen verzögert den Markthochlauf.

„Trotz wiederholter Mahnungen der gesamten Wasserstoffbranche haben die europäischen Gesetzgeber nicht reagiert. Die Rechtsrahmen sorgen mit zu bürokratischen und restriktiven Vorgaben für Unsicherheiten bei den Produzenten“, kritisiert Diemer. „Insbesondere der Import grünen Wasserstoffs wird erschwert, da es bislang keine Möglichkeit gibt, die europäischen Produktionskriterien auf Nicht-EU-Kontexte zu übertragen. Die EU muss klare und umsetzbare Standards setzen, um den Hochlauf des Wasserstoffmarktes in den Jahren bis 2030 nicht weiter zu gefährden.“ Die eFuel Alliance fordert den neuen Energiekommissar Dan Jörgensen auf, die Delegierten Rechtsakte zur Produktion von grünem Wasserstoff und eFuels schnellstmöglich zu überarbeiten.

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