Deutschland fördert den Zubau von Solaranlagen durch regelmäßige Ausschreibungen, staatliche Einspeisevergütungen, Marktprämien und finanzielle Vorteile für Eigenverbrauch und Mieterstrom. Diese werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und waren wichtig, um den Ausbau von Solarstrom voranzutreiben. Mittlerweile gibt es in Deutschland rund 7,4 Millionen Solaranlagen mit einer Kapazität von knapp 100 GW; an sonnigen Tagen wird so viel Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist, dass es zeitweise zu negativen Spotmarktpreisen an der Strombörse kommt.
Betreiber von neu installierten PV-Anlagen sollen deshalb zu solchen Zeiten künftig keine staatliche Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sollen sie den erzeugten Solarstrom für später speichern und selbst verbrauchen. Alternativ können PV-Anlagen-Betreibende den überschüssigen Strom über sogenannte Direktvermarkter verkaufen. Die beschlossene Reform soll den Verkauf von Solarstrom auch für Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen mit einer geringen Leistung (unter 100 KW) einfacher ermöglichen. Darüber hinaus werden die Hürden für die Speicherung von Strom herabgesetzt: Stromspeicherbatterien (BESS), die zu einem Solarpark oder einer Windkraftanlage gehören, können jetzt nicht mehr nur für erneuerbare Energien genutzt werden, sondern auch für Strom aus dem Netz.
Martin Vogt, Global Head Project Development bei Hep solar: „Für Projektentwickler wie Hep solar sind insbesondere die Änderungen bezüglich BESS ein Gamechanger. Durch die regulatorische Anpassung wird die Koppelung von BESS mit Solarparks für uns viel interessanter. Denn wir haben dann die Möglichkeit, in Zeiten negativer Preise den erzeugten Strom zu speichern und zusätzlich von der Großhandelsarbitrage zu profitieren.“
Reform kann zu neuen Stromabnahmemodellen führen
Mit den Reformen eröffnen sich zudem neue Stromabnahmemodelle, die über die Einspeisevergütung im Rahmen des EEG hinausgehen. Deutschland geht damit den Weg, der sich auch in anderen Ländern abzeichnet: An die Stelle von staatlich garantierten Einspeisevergütungen treten zunehmend privatwirtschaftlich organisierte beziehungsweise marktgetriebene Vergütungsmodelle wie Stromabnahmeverträge, sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPAs). Diese werden zwischen Energieerzeugern und Stromabnehmern geschlossen. Unterschieden wird dabei zwischen physischen PPAs und virtuellen PPAs.
Bei physischen PPAs wird der Strom direkt an den Abnehmer geliefert; dieser speist ihn in sein Netz ein oder verbraucht ihn selbst. Er ist für die Abnahme des Stroms und die Sicherstellung des korrekten Betriebs eines Netzanschlusses verantwortlich. Solche Verträge werden meist mit Versorgern wie Stadtwerken geschlossen und die Bezahlung erfolgt nach einem Festpreis. Virtuelle PPAs hingegen beinhalten keine physische Lieferung von Strom. Der Abnehmer erwirbt das Recht, die Umweltvorteile des erzeugten Stroms durch den Kauf von Herkunftsnachweisen geltend zu machen und beide Parteien vereinbaren zuvor einen festen Strompreis. Der Strom selbst wird jedoch am Strommarkt verkauft. Wenn der Marktpreis über dem vereinbarten Preis liegt, zahlt der Produzent die Differenz an den Abnehmer. Liegt der Marktpreis darunter, zahlt der Abnehmer die Differenz an den Produzenten.
Entwicklungen in anderen Ländern
Auch in anderen Ländern, in denen Hep solar aktiv ist, nehmen private Stromabnahmeverträge eine immer wichtigere Rolle ein. So unterstützt der kanadische Staat zwar den nationalen Ausbau von Wind-, Wasser- und Solarkapazitäten sowie die Netzmodernisierung durch staatliche Förderprogramme und Steueranreize. Einnahmen werden jedoch durch den Verkauf von CO₂-Zertifikaten sowie durch private Stromabnahmeverträge gesichert. Auch die USA als zweitgrößter Solarmarkt der Welt haben den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Inflation Reduction Act (IRA) und Steueranreizen vorangetrieben; die Vergütung erfolgt jedoch über PPAs. Und in Japan wird der Ausbau erneuerbarer Energien durch steuerliche Vergünstigungen, Zuschüsse und hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung gefördert; gleichzeitig gewinnen private Stromabnahmeverträge zunehmend an Bedeutung.
Auch Hep solar begrüßt die Entwicklung hin zu einer marktorientierten Lösung. Martin Vogt dazu: „PPAs bieten eine sichere Kalkulationsbasis, da wir den Strom über mehrere Jahre zu einem festen Preis verkaufen können. Das schützt vor Schwankungen des Strommarktes. Die langfristigen Verträge sorgen außerdem für finanzielle Stabilität. Im Übrigen zeigt sich schon jetzt in EEG-Auktionen: Der Trend geht bei Finanzinvestoren und Playern mit der nötigen Expertise hin zu PPAs; sie beteiligen sich schon jetzt kaum noch an den Auktionen.“