Schweizer Windpark BKW und Tramelan leiten Verfahren für Weg- und Durchleitungsrechte ein

Fotomontage des Windpark-Projekts „Parc éolien de la Montagne de Tramelan et Montbautier“: Mit drei Grundstückseigentümern konnte bislang keine Einigung hinsichtlich der Weg- und Durchleitungsrechte erzielt werden.

Bild: BKW
26.11.2024

Beim Bau des Windparks „Parc éolien de la Montagne de Tramelan et Montbautier“ ist es mit drei Grundstückseigentümern bislang zu keiner Einigung gekommen. BKW und die Gemeinde Tramelan haben deshalb nun zwei Verfahren zur Gewährung der erforderlichen Rechte angestoßen. Zeitgleich wird das ESTI-Plangenehmigungsverfahren zur erforderlichen elektrischen Erschließung des Windparks gestartet.

Trotz einer gültigen Baubewilligung, die seit November 2023 vorliegt, verzögert sich das Windparkprojekt „Parc éolien de la Montagne de Tramelan et Montbautier“. In den vergangenen Monaten hat das zuständige Energie- und Infrastrukturunternehmen BKW nach einer Lösung mit drei verbleibenden Grundstückseigentümern zum Erwerb von Weg- und Durchleitungsrechten gesucht – bislang ohne Erfolg.

Die Hintergründe: Um Leitungen zur Erschließung der Windturbinen in den Boden verlegen zu können, benötigt BKW Dienstbarkeitsverträge mit den Grundstückseigentümern. Gleiches gilt für Straßen im Gebiet der geplanten Turbinen: Diese müssen für den Bau verstärkt und leicht verbreitert werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten für die Weg- und Durchleitungsrechte eine marktübliche Entschädigung.

Revisionsgesuch beim Bundesgericht

BKW und die Gemeinde Tramelan haben nun je ein Verfahren zur Gewährung der erforderlichen Durchleitungs- und Wegrechte in die Wege geleitet. Es handelt sich hierbei um die Gewährung von Nutzungsrechten; die Bodenflächen verbleiben im Besitz der Grundstückseigentümer und können nach den Bauarbeiten weiter bewirtschaftet werden. BKW strebt eigenen Angaben zufolge auch während der Verfahren eine einvernehmliche Lösungsfindung mit den Eigentümern an.

Die Verfahren zur Gewährung der Rechte werden gleichzeitig mit dem Plangenehmigungsverfahren des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI ausgelöst. Dieses Verfahren ist gemäß dem Elektrizitätsgesetz des Bundes für den elektrischen Teil von Energieerzeugungsanlagen zwingend.

Ein Anwohner hat ein Revisionsgesuch beim Bundesgericht eingereicht. Trotz dessen aufschiebender Wirkung für die betreffende Turbine verzögert sich nach jetzigem Stand die Realisierung des Windparks nicht wesentlich.

BKW zuversichtlich

Die Planung für die Realisierung des Windparks, der aus sechs Turbinen bestehen und bis zu 26 GWh Strom pro Jahr erzeugen soll, geht trotz der Verzögerungen weiter. Robert Itschner, CEO von BKW, zeigt sich zuversichtlich: „Der Windpark ist ein bedeutendes Vorhaben für die künftige Energieversorgung der Region und ein wichtiges Zeichen für den Ausbau der Windkraft in der Schweiz“, sagt er. „Wir sind optimistisch, dass wir mit Unterstützung der Gemeinden und der Bevölkerung dieses wichtige Projekt bald realisieren können.“

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