Verbindliche Regeln zu KI TÜV begrüßt Annahme von EU AI Act

Der AI Act soll die Gesellschaft vor negativen Auswirkungen von KI-Systemen schützen. Doch dazu muss er auf nationaler Ebene auch einheitlich und konsequent umgesetzt werden.

Bild: iStock, CrailsheimStudio
04.06.2024

Der EU-Rat hat den AI Act, eine verbindliche Regelung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz, akzeptiert. Zwischen Juni und Juli 2024 soll er veröffentlicht werden, erste Anforderungen gelten dann nach rund sechs Monaten. Der TÜV-Verband begrüßt die Verabschiedung und bereitet bereits entsprechende Prüftechnik vor.

Der AI Act wurde am 2. Februar 2024 von allen 27 EU-Mitgliedstaaten und am 13. März 2024 vom EU-Parlament verabschiedet. Nun ist auch die finale Abstimmung im EU-Rat erfolgt: Mitte des Jahres soll der AI Act offiziell in Kraft treten.

Der TÜV-Verband sieht die Annahme des AI Act durch den EU-Rat als entscheidendes Signal für verbindliche Regelungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Damit wird der weltweit bis dato ambitionierteste Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige KI geschaffen. „Mit Blick auf die Europawahlen ist die Abstimmung über den AI Act ein starkes Signal für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Dieser Rechtsakt zeigt, was die EU gemeinsam erreichen kann – und dass sie trotz langer und teilweise schwieriger Verhandlungen kompromissfähig ist.“

Nur so gut wie seine Umsetzung

Bühler beschreibt den AI Act als „Chance, die Gesellschaft vor negativen Auswirkungen von KI-Systemen zu schützen und gleichzeitig Innovationen für hochqualitative KI made in Europe zu fördern“. Die EU könne damit einen Leitmarkt für sichere KI-Prüfung etablieren – nur so ließe sich KI-Sicherheit auch in hochriskanten Bereichen gewährleisten.

Der AI Act wird laut Bühler aber auch nur so gut sein wie seine nationale Umsetzung. „Es kommt daher darauf an, eine einheitliche Auslegung und konsequente Anwendung auf Grundlage des risikobasierten Ansatzes sicherzustellen, möglichst rasch klare Verantwortlichkeiten zu definieren und die zuständigen Stellen auf- beziehungsweise auszubauen“, sagt der Geschäftsführer. „Zudem müssen die europäischen Normungsorganisationen schnellstmöglich die Erarbeitung harmonisierter Normen zur konformen Umsetzung der KI-Anforderungen vorantreiben. Der EU-Gesetzgeber ist in der neuen Legislaturperiode gefordert, eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen, etwa bei der Nachschärfung konkreter Klassifizierungsregeln, insbesondere für hochriskante KI-Systeme. Darüber hinaus muss er Handreichungen und Leitlinien für die Umsetzung durch kleine und mittelständische Unternehmen bereitstellen und die Beteiligung aller Stakeholder inklusive benannter Stellen im Advisory Forum ermöglichen.“

Aufbau von Prüf-Know-how

Der TÜV bereitet sich bereits intensiv auf den Aufbau von entsprechendem Prüf-Know-how vor. So wurde Anfang 2021 das „TÜV AI.Lab“ gegründet, um regulatorische und technische Anforderungen an KI zu begleiten und die Entwicklung von Prüfkriterien voranzutreiben. Es engagiert sich dabei unter anderem als Partner in der Nationalen Initiative für Künstliche Intelligenz und Datenökonomie (Mission KI) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften.

Die ersten Anforderungen des AI Act gelten ab seiner Veröffentlichung bereits nach sechs Monaten. Bis zur vollumfänglichen Anwendung sämtlicher Vorgaben werden noch 36 Monate vergehen.

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